AGB
Mit Abgabe Ihrer Bestellung gehen Sie eine rechtlich verbindliche Bindung ein, insoweit bitten wir alle Kunden die Artikelbeschreibungen genau durchzulesen sowie bei Fragen sofort und noch vor Abgabe einer Bestellung zu mailen.
Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. (also ausschließlich Firmen, Kommunen und eingetragene Vereine)
§ Geltungsbereich / Vertragspartner
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Kommunen, Behörden, Vereine sowie gewerbliche Einrichtungen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
Wenn Sie Fragen haben sollten, bitten wir Sie Ihre Frage bzw. Problem so genau wie möglich zu erläutern. Fragen welche an Wochenenden bei uns eingehen werden erst zu Wochenanfang beantwortet und kann je nach E-Mail Aufkommen 2 bis 4 Tage dauern. In der Regel werden aber alle E-Mails innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Bei erhöhtem E-Mail Aufkommen, kann es evtl. auch 2 bis 3 Tage dauern bis eine E-Mail beantwortet wird. In jedem Fall kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
Achten Sie bitte auf die korrekte Einstellung Ihrer E-Mail Adresse, sodass keine unserer E-Mails bei Ihnen in den Spam Ordner fallen und von Ihnen übersehen oder versehentlich gelöscht werden können.
Weitere Informationen bezüglich Garantie und Gewährleistung entnehmen Sie bitte unseren folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ronotic solutions GmbH, 68789 St. Leon-Rot (folgend RONOTIC genannt).
Stand Januar 2024
- Allgemeines
1.a
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen von Ronotic liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware, als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.b
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Vereine, Kommunen, Behörden sowie sonstige gewerbliche oder institutionelle Einrichtungen.
Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit handeln. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Käufer, ausschließlich in diesem Sinne zu handeln und nicht als Verbraucher aufzutreten.
- Vertragsabschluss
Kaufverträge kommen durch Bestellung des Kunden zustande, sofern RONOTIC nicht unverzüglich widerspricht.
- Zahlungsbedingungen und Preise
3.a
Alle auf unseren Internetseiten ausgezeichneten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von aktuell 19 %.
3.b
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.c
Bei über externen Internetplattformen erworbene Artikel ist die Zahlung sofort nach Erhalt unserer ersten Mail fällig und der Zahlungseingang wird spätestens 10 Tage nach Kauf erwartet, außer es wurde im Angebot ausdrücklich eine andere Zahlungsart angeboten.
3.d
Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, oder wenn angeboten auch per Nachnahme (also in Bar bei Erhalt) zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RONOTIC über den Betrag verfügen kann.
Im Falle eines Zahlungsverzuges bei einem Handelsgeschäft sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % (bei einem Verbrauchergeschäft 5 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks oder andere Zahlungsarten werden nur nach Vereinbarung und Erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als erfolgte Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen oder andere evtl. Bankgebühren während der Zahlung gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage wird von RONOTIC keine Haftung übernommen.
3.e
Zurückbehaltungsrechte seitens des Käufers stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
3.f
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können nur an den Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, weitergegeben werden. Verbraucher sind vor Preiserhöhungen nach Vertragsschluss aus den soeben genannten Gründen geschützt.
- Lieferfrist
4.a
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt bei Nettoauftragssummen unter 15.000,- Euro mit der unwidersprochenen und bestätigten Bestellung des Käufers. Bei Nettoauftragssummen von über 15.000,- Euro beginnt die Lieferfrist erst mit dem Datum des Zahlungseingangs der vereinbarten Anzahlung oder Zahlung auf unserem Konto, auf Grundlage der unwidersprochenen und bestätigten Bestellung des Käufers.
4.b
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
4.c
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer wenn er Verbraucher ist Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.d
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (zum Beispiel Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Lieferschwierigkeiten berechtigen den Kunden nicht zum Schadensersatz, darüber hinaus findet eine Haftung des Verwenders nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit statt. Die Beweislast hierfür obliegt dem Kunden.
4.e
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Gefahrenübergang, Versand, Lieferung
5.a
Teillieferungen durch RONOTIC sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.
5.b
Die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen kann RONOTIC nach eigenem Ermessen bestimmen.
5.c
Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware RONOTIC schriftlich mitzuteilen.
- Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da sich das Angebot von RONOTIC ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) sowie eingetragene Vereine richtet.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
- Annahmeverweigerung durch den Käufer
7.a
Nach Ablauf der Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht private Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache RONOTIC nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die unversehrte Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähigem Zustand. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr von 15 % des Rechnungsbetrags. Bitte beachten Sie gesondert, dass für ersteigerte Artikel wie auf eBay eine Widerrufsfrist von einem Monat besteht, die erst dann zu laufen beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform dem Verbraucher vorliegt.
7.b
Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist RONOTIC berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Ronotic berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem anderen Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an RONOTIC für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Artikel und angefangene Woche pauschal 4 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von Ronotic über.
- Eigentumsvorbehalt
8.a
RONOTIC behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.
8.b
Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln ist RONOTIC berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, auf Anforderung seitens RONOTIC die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden.
8.c
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.d
Verlängerter Eigentumsvorbehalt / Vorausabtretung
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Bereits jetzt tritt der Käufer sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.
Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von RONOTIC, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. RONOTIC verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies der Fall, kann RONOTIC verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
8.e
Verarbeitung und Verbindung
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für RONOTIC vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwirbt RONOTIC Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
8.f
Freigabeklausel
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen von RONOTIC um mehr als 10 %, wird RONOTIC auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
- Gewährleistung / Haftungsausschluss
9.a
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Die Dauer der Gewährleistung kann auf 12 Monate ab Lieferdatum reduziert sein, sofern der Kunde dieser Sonderbedingung ausdrücklich zustimmt (wenn zum Beispiel im Angebotstext die reduzierte Dauer der Gewährleistung ausdrücklich und gut sichtbar erwähnt wird).
9.b
Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind übernimmt RONOTIC keine Gewähr.
Hinweis zur Produkteigenschaft von Solarleuchten
Bei unseren Solarleuchten kommt die Energie zum Betrieb der Leuchten von der Sonne. Falls die Solarleuchte aufgrund mangelnder Sonnenscheinstunden nicht leuchtet oder die Leuchtdauer deshalb zu gering ist, stellt dies ausdrücklich keinen Mangel dar. Die für eine vollständige Aufladung nötige Anzahl an Sonnenscheinstunden, zusätzlich zum gewöhnlichen Tageslicht, entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung.
Falls die Solarleuchte aufgrund von Beschattung, durch zum Beispiel Gebäude oder Bäume, nicht leuchtet oder die Leuchtdauer deshalb zu gering ist, stellt dies ebenfalls keinen Mangel dar. Gerade in Wintermonaten mit kurzen Tagen und flachem Sonnenverlauf, darf die Energiezufuhr nicht durch Beschattung behindert werden.
Die gemessenen Sonnenscheinstunden der nächstgelegenen Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes sind maßgeblich.
9.c
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von RONOTIC autorisiert wurden. Angebrachte Sicherheitssiegel dürfen nicht ohne unsere Autorisierung beschädigt oder entfernt werden. Zuwiderhandlungen führen zum Erlöschen sämtlicher Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
9.d
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
9.e
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertige Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung (§439 II BGB). Weitergehende Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
9.f
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist Ronotic innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des §439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Ein Tausch in höherwertige Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i. S. d. §478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises. Eine Haftung von Ronotic aus positiver Vertragsverletzung (pVV) oder Verschulden bei Vertragsschluss oder Verletzung vorvertraglicher Pflichten (cic) ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verwenders beschränkt.
9.g
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.
9.h
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. RONOTIC haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
- Ergänzende Bestimmungen
10.a
RONOTIC ist berechtigt alle, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten, zu verarbeiten. Ronotic hält sich dabei an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
10.b
Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.
10.c
RONOTIC kann, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird, vom Vertrag zurücktreten.
10.d
Wird ein Artikel als defekt gerügt, und stellt sich nach Prüfung heraus, das die Rüge unberechtigt war, so gilt eine Aufwandspauschale von 25,- Euro pro Artikel als akzeptiert, die der Einsender des Gerätes vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von 7,- Euro pro Artikel und angefangene Woche für Einlagerung berechnet. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von RONOTIC über.
- Abschließende Bestimmungen
11.a
Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird St. Leon-Rot vereinbart. RONOTIC ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
- b
Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. - c
Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt deutsches Recht als vereinbart.
ronotic solutions GmbH, St. Leon-Rot